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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jeder Scherauftrag wird auf Grundlagen der nachfolgend genannten AGB durchgeführt: - Das Tierschutzgesetz steht im Vordergrund.
- Der Scherauftrag erfolgt nur im Beisein des Besitzers oder durch Vorlage einer Vollmacht mit einer vertrauten Person.
- Beanstandungen sind unverzüglich nach erfolgtem Termin geltend zu machen, sodass eine sofortige Korrektur erfolgen kann.
- Die Auftragnehmerin (Fellvergnügen) haftet nicht für Schäden die durch das Pferd beim Scheren entstehen oder durch das Scheren verursacht werden.
- Für Schäden die durch das Pferd beim oder durch das Scheren verursacht werden, haftet der Auftraggeber/ die Auftraggeberin.
- Das Pferd sollte in einem sauberen (geputzten) Zustand sein und das Fell darf nicht nass oder verklebt sein.
- Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen die Arbeit abzubrechen, sofern das Pferd unruhig bzw. panisch wird, oder anfängt zu schlagen.
- Sollte ihr Pferd von einer Pilz- oder einer anderen ansteckenden Krankheit betroffen sein, ist dies vorab bekannt zu geben, damit besonders hygienisch gearbeitet werden kann, um eine Übertragung auf andere Pferde zu vermeiden.
- Während des Scherens muss die Schermaschine mit einem Spezialöl behandelt werden. Es können - in seltenen Fällen - allergische Reaktionen auftreten.
- Kann ein Termin nicht eingehalten werden, so wird um rechtzeitige Absage (5 Stunden vor Beginn) gebeten.
- Bei Nichterscheinen werden eine Pauschale von 15,00€ und die Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
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